Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters.

Ausgerechnet ein juristischer Mitarbeiter eines Rechtsanwaltes klagte gegen die Befristung in seinem Arbeitsvertrag. Nun hat der EuGH am 22. November 2005 festgestellt, dass die Befristungsmöglichkeit eines Arbeitsvertrages (ohne besonderen, sachlichen Grund) bei Arbeitnehmer/innen über 52 Jahren ungültig sei. ...weiter




"Dass ich im Rollstuhl fahre, ist nichts Besonderes, es ist nur etwas Anderes."

Dr. Wolfgang Schäuble am 23. November 2005 bei seiner Amtseinführung als Bundesinnenminister

 

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EuGH und Diskriminierung wegen Alters
 

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